WAHLARZT-INFORMATION

Phlebologe, Ärzte für Phlebologie

Was ist ein Wahlarzt?
Wahlarzt ist jeder niedergelassene Arzt ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Dementsprechend werden die Leistungen des Wahlarztes nicht über die Krankenkasse abgerechnet, sondern mit den Patient*innen direkt.

Wie wird verrechnet?
Vom Wahlarzt erhalten Sie eine Honorarnote (Rechnung) über die durchgeführten Leistungen. Die Bezahlung erfolgt vor Ort bar oder mit Bankomat. Sobald Sie den Betrag beglichen haben, wird die Honorarnote von uns online bei den Österreichischen Krankenkassen eingereicht. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab. In Deutschland gesetzlich Versicherte erhalten keine Rückerstattung.

Was ist zu tun, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage (48 Stunden vorher). Andernfalls sehen wir uns gezwungen, die ausgefallene Untersuchung/Behandlung in Rechnung zu stellen. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular auf der Internetseite.

Nähere Informationen geben wir Ihnen gerne persönlich!